Willenserklärung

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Willenserklärung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Willenserklärung die Willenserklärungen
Genitiv der Willenserklärung der Willenserklärungen
Dativ der Willenserklärung den Willenserklärungen
Akkusativ die Willenserklärung die Willenserklärungen

Worttrennung:

Wil·lens·er·klä·rung, Plural: Wil·lens·er·klä·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈvɪlənsʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Willenserklärung (Info)

Bedeutungen:

[1] gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
[2] juristisch: Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungsweise zu bezwecken oder zu bewirken

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Willen und Erklärung sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Willensäußerung, Willenskundgebung

Oberbegriffe:

[1] Erklärung

Beispiele:

[1] Sie gab eine Willenserklärung ab.
[2] Der Notar sagte zum Kaufinteressenten: „Wir brauchen dafür eine schriftliche Willenserklärung des Veräußerers.“

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] eine Willenserklärung abgeben, eine Willenserklärung anfechten, empfangsbedürftige Willenserklärung, nichtempfangsbedürftige Willenserklärung, fehlerhafte Willenserklärung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Willenserklärung
[2] Juris: exemplarisch § 133 BGB (Zivilrecht)